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Auch ohne Vorkasse zocken Strom-Discounter Kunden ab

Wie die WAZ im Februar online berichtet, gibt es trotz der Insolvenzen von Flexstrom und Teldafax, die ihre Kunden mit Billigtarifen und Vorkasse lockten, im Segment der Stromdiscounter immer noch Stromanbieter, bei denen der Ärger vorprogrammiert ist.

Verbraucherschützer warnen

Die „günstigen“ Angebote mit Vorkasse sind weitgehend vom Markt verschwunden. Trotzdem sollten Verbraucher aufpassen und vergleichen, bevor sie ihren Stromanbieter wechseln. Die Discounter der Branche locken die Kunden mit billigem Strom und hohen Boniversprechen. Im Kleingedruckten der Stromverträge stehen dann Sachen, die viel Ärger bringen nd Zeit und Nerven kosten.

Billiger Strom nach TariferhöhungViel Streit gibt es um die Boni, mit denen die Billigstromanbieter locken. Es gibt immer wieder Firmen, die versuchen, sich um die Zahlungen zu drücken. Entweder erfinden sie obskure Ausschlussgründe oder versenden Rechnungen, die ein Laie nicht nachvollziehen kann, tun aber so, als ob sie den Nachlass gewähren würden.

Auch wenn es für die Kunden gut läuft, sie die versprochenen Boni und Rabatte nach dem ersten Vertragsjahr bekommen, müssen sie damit rechnen, dass die Abzocke für sie im zweiten Vertragsjahr beginnt. Die Stiftung Warentest hat erst 2014 herausgefunden, dass von 49 untersuchten billigen Stromtarifen nur zwei für die Kunden wirklich transparent und fair sind.

Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen verzögerter Abrechnungen

Zahlreiche Kunden beschweren sich, über eine verspätete Abrechnung. Das kann am Ende dazu führen, dass eine fristgerechte Kündigung nicht ohne Weiteres möglich ist.

Fallen bei der StromabrechnungDie Anbieter verwenden teilweise raffinierte Tricks. Ein Stromanbieter hat in einer weihnachtlichen Sonderaktion seinen Kunden 50 Euro für eine vorzeitige Verlängerung des Vertrages zu gleichen Konditionen geboten. Nach Unterschrift stellten die Kunden verärgert fest, dass der Neukundenbonus fehlt. Vonseiten des Stromversorgers wurde die Verlängerung des Vertrages einfach wie ein Tarifwechsel betrachtet.

Bei anderen Kunden hat ein Stromanbieter nach Vertragsabschluss die Preise erhöht. Als die Kunden deswegen kündigten, wurden sie aus dem Vertrag vor Jahresfrist entlassen, was dazu führte, dass der Anspruch auf Rabatt und Boni verfiel. Auf Beschwerden der Kunden hatte der Versorger nur fadenscheinige Argumente. Solche und ähnliche Fälle landen dann bei der Schlichtungsstelle Energie.

Eine andere häufig genutzte Methode sind überhöhte Abschläge und daraus folgend eine verzögerte Erstattung von Guthaben beim Versorger oder eine Verrechnung mit Abschlägen im Folgejahr. Das ist unzulässig.

In der Kritik der Verbraucherschützer steht auch das oft sehr komplizierte Firmenkonstrukt der billigen Stromanbieter. Oft geht aus den Vertragsunterlagen nicht genau hervor, wer denn nun der Vertragspartner für den Kunden ist.

Keine Geschäfte an der Haustür

Verbraucherschützer raten Verbrauchern, keine Stromversorgungsverträge an der Haustür abzuschließen. Vor der Haustür fehlt den Verbrauchern jede Möglichkeit, angebotene Preise und Leistungen mit anderen Stromanbietern zu vergleichen. Gemäß einer Studie von Kreutzer Consulting, einem Unternehmen aus der Branche der Unternehmensberatungen, sind mehr als zehn Prozent der Neuabschlüsse von Verträgen zur Stromversorgung auf diese Art erfolgt.