Auch im liberalisierten Strommarkt wird dem Thema Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität nach einem Strompreisvergleich eine hohe Priorität beigemessen. Aktuelle Vorkommnisse in den Ländern USA, Norwegen, Spanien, Irland und auch Deutschland haben akut auf die Wichtigkeit dieses Themas hingewiesen, auch wenn die Ursachen dazu vielfältig waren. Die Auswirkungen der Versorgungssicherheit aufgrund der Liberalisierung der Energiemärkte und deren langfristige Gewährleistung sorgen in Europa für Diskussionen auf internationalen Konferenzen.
Notwendigkeit der Energieversorgungssicherheit
Auch die EU-Kommission sorgt ständig für Debatten über die europäische Energieversorgungspolitik. So hat diese im Herbst 2000 in einem sogenannten Grünbuch „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ eine heftige Diskussion über die Versorgungssicherheit ins Rollen gebracht. Der Kommission wurde im Juni 2002 der Abschlussbericht des Grünbuchs vorgelegt. Darin wird erstmalig darauf eingegangen, wie notwendig die Beherrschung der Energienachfrage ist und wie für eine bessere Energieeffizienz gesorgt werden kann. Daraufhin verabschiedete das EU-Parlament am 05. April 2006 eine Richtlinie 2006/32 EG zur Energieeffizienz und den Energiedienstleistungen.
Was bedeutet Versorgungssicherheit?
Mit dem Begriff der Versorgungssicherheit werden verschiedene Unterbegriffe zusammengefasst. Dies ist neben der Versorgungssicherung auch die Qualität der Versorgung, welche sich nochmals in Spannungsqualität, operative Versorgungssicherheit, der Versorgungszuverlässigkeit und der kommerziellen Dienstleistungsqualität untergliedern lässt. Um das komplexe Thema der Versorgungssicherheit tiefgründig diskutieren zu können, ist jedoch eine genaue Definition des Begriffes notwendig. Aufgrund von verschiedenen Schwerpunkten der EU-Kommission wird der Begriff auch dort unterschiedlich definiert. So geht die Internationale Energieagentur (IEA) sowie das Europäische Parlament von nachfolgender Definition aus: „Versorgungssicherheit bedeutet, dass Elektrizitätsverbraucher elektrische Energie mit definierter Qualität beziehen können, zu dem Zeitpunkt, wenn sie diese benötigen, und zu kostenorientierten und transparenten Preisen.“
Im Klartext bedeutet dies, dass die Versorgungssicherheit wie auch die Versorgungsqualität zwei gleichrangige Komponenten sind:
- 1. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Menge an elektrischer Energie muss zu jedem beliebigen Zeitpunkt gegeben sein.
- 2. Dies muss für den Konsumenten zu einem leistbaren Preis möglich sein.
Allerdings werden die Preise der Energie maßgeblich vom Wirtschaftswachstum und der Konkurrenzfähigkeit der Industrie beeinflusst und auch der Bevölkerungswohlstand ist damit unabdingbar verknüpft.
Versorgungssicherheits- und Versorgungsqualitäts-Risiken
Die Risiken nach einem Stromvergleich können vielfältiger Natur sein: technisch, politisch, wirtschaftlich und umwelttechnisch. Zu geringe oder gar fehlende Investitionen in elektrischen Anlagen führen zu einem schlechten Zustand derselben und zählen zu den technischen Risiken. Dazu gehört auch eine sogar gänzlich fehlende Verfügbarkeit. Politische Risiken werden verursacht durch politische Schwierigkeiten, zum Beispiel mit den Energielieferstaaten oder durch Fehler im Regulierungssystem. Aufgrund eines Ungleichgewichtes von Verbrauch und Erzeugung sowie von mangelnden oder unzureichenden Handelsaktivitäten und Investitionen werden wirtschaftliche Risiken geschaffen. Schäden aufgrund von Umweltverschmutzungen oder Unfällen sorgen für Umweltrisiken.
Gesetzliche Grundlage der Versorgungssicherheit
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt in Deutschland die Versorgungssicherheit. Im § 1 EnWG wird als Ziel definiert: „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche“ Versorgung der Bevölkerung und Allgemeinheit mit Gas und Strom. Die Übertragungsnetz-Betreibern haben zur Zielerreichung durch entsprechende Kapazitäten und einer entsprechenden Zuverlässigkeit des Netzes dazu beizutragen. (siehe § 12 EnWG). Auch die Betreiber von Fernleitungsnetzen haben dafür Sorge zu tragen (§ 15 EnWG).Lt. § 21 a EnWG können sämtliche Investitionen, die der Versorgungssicherheit dienlich sind, durch eine entsprechende Rechtsverordnung begünstigt werden. Auch lt. § 43b EnWG werden Planfeststellungsverfahren begünstigt, wenn dieses der Versorgungssicherheit während eines Wechsels des Stromanbieters dient.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überwacht die Versorgungssicherheit in Form eines Monitorings. Alle zwei Jahre, jeweils spätestens zum 31. Juli, wird ein Bericht über die durch das Monitoring erworbenen Erkenntnisse in puncto Versorgungssicherheit veröffentlicht. Auch die Bundesnetzagentur berichtet über dieses Thema alle zwei Jahre. Sollte die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet werden können, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den Bau von neuen Kapazitäten anordnen. Bis mindestens 2025 ist trotz des Atomausstiegs in Deutschland die Versorgung der Elektrizität Europas gesichert.
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