In Kooperation mit Logo Check24 Stromanbieter Vergleich
Stromkosten saftig reduzieren.
Mit einem Klick zum günstigsten Anbieter.
Jetzt kostenlos den
Strompreis vergleichen
Postleitzahl
Stromverbrauch
  • Richtwerte:
  • 2000 Kwh
  • 3500 Kwh
  • 4250 Kwh

Was, wenn eine Stromsperre ins Haus steht?

Steigernde Stromkosten machen immer mehr Verbrauchern zu schaffen. Rechnungen von über 100 Euro pro Monat sind zur Normalität geworden. Wer kann das bezahlen? Wer es nicht kann, dem droht die Stromsperre. Im Jahre 2017 waren davon fast 344.000 Haushalte betroffen, das ist eine Steigerung von über vier Prozent gegenüber dem Vorjahr 2016. Betrachtet man nur das Bundesland Nordrhein-Westfalen, so kam es dort in 2017 zu ungefähr 98.000 Stromabschaltungen. Reden wir jetzt darüber, wie sich eine Stromsperre vermeiden lässt.
Das ist deshalb wichtig, weil die Reaktivierung eines bereits gesperrten Anschlusses mit enormem Aufwand und Zusatzkosten verbunden ist. Der Schuldner muss dann nämlich neben den noch ausstehenden Raten zusätzliche Gebühren für die Reaktivierung bezahlen sowie meistens in Vorleistung gehen, was eine Schuldenspirale erst so richtig in Gang setzen kann.

Unter welchen Umständen kommt es zur Stromsperre?

Der Gesetzgeber schützt nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Energieversorger. Letztere dürfen eine Belieferung mit Strom dann aussetzen, wenn bei einem Kunden der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und die Stromsperre als „verhältnismäßige Maßnahme“ verantwortbar ist. Die Stromsperre wird in der Regel nur verfügt, wenn die Historie im Einzelfall zu erwarten lässt, dass ein bestimmter Kunde seinen Verpflichtungen in absehbarer Zeit nicht nachkommen wird. Die Durchführung dieser Maßnahme muss dem Kunden wenigstens vier Wochen vor Vollzug mitgeteilt werden. Und spätestens drei Tage bevor der Strom tatsächlich abgeschaltet wird, muss der Kunde noch mal informiert werden, um ihm eine letzte Möglichkeit auf Begleichung seiner Schulden zu geben.

Viele Stromsperren sind aber unverhältnismäßig

Wenn der eingeforderte Betrag an der unteren Grenze angesiedelt ist oder wenn die Stromabschaltung eine besondere Härte bedeutet, ist die Unterbrechung der Stromversorgung nicht zulässig. Was ist aber unter „besonderer Härte“ zu verstehen? Juristisch ist dies ein „weicher Begriff“, der viel eigene Interpretation zulässt. Als unverhältnismäßig wird die Stromsperre oftmals dann eingestuft, wenn beispielsweise Kleinkinder, schwangere Frauen oder alte, kranke Personen betroffen sind. In diesen Fällen kann eine Stromsperre unkalkulierbare gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Auch im Winter liegt hinsichtlich der Stromabschaltung oftmals ein Härtefall vor. Jeder Einzelfall wird gegebenenfalls durch das Gericht ganz individuell entschieden, die Existenz eines Kleinkindes ist hier keine Garantie. Je nach Gerichtsentscheid und Dringlichkeitsstufe muss der Versorger die Sperre unter Umständen sofort aufheben.

Wie lässt sich eine Stromsperre vermeiden?

Immer teurere StrompreiseGehen wir mal davon aus, dass die erste Ankündigung der Stromsperre bereits schriftlich vorliegt. Die einfachste Lösung ist nun, die ausgewiesene Forderung so schnell als möglich zu überweisen. Falls das Geld dafür im Moment nicht vorhanden ist, erfordert es eine ganze Menge Überwindung, einen Freund oder Verwandten darum zu bitten, dies jetzt zu übernehmen, ist aber in vielen Fällen so machbar. Wenn das nicht geht, sollte direkt Kontakt mit dem Energieversorger aufgenommen werden, um ihm die grundsätzliche Zahlungswilligkeit anzuzeigen. Dabei muss der eigene finanzielle Engpass nicht im Detail erklärt werden, aber aus dem Anschreiben sollte ein akzeptabler Zeithorizont hervorgehen, wann die Überweisung später stattfinden wird. Gerade bei kleinen Beträgen wird in einer solchen Situation jeder Stromanbieter seinem Kunden entgegenkommen, denn auch für ihn bedeutet die temporäre Stromsperre einen gehörigen Aufwand, den er gern vermeidet. So wird oftmals das Angebot einer ratenweisen Nachzahlung problemlos angenommen.

Erst dann, wenn wirklich keine gütliche Einigung in Sicht ist, sollte der Kunde in Erwägung ziehen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Besser ist es daher, sich zunächst an eine Schuldner- oder Sozialberatungsstelle zu wenden. Wer Sozialleistungen wie Hartz IV bezieht, sollte unbedingt das zuständige Amt davon in Kenntnis setzen und um Unterstützung bitten, denn Energiekosten können vom Sozialamt temporär übernommen werden, um sie später mit den Leistungen zu verrechnen.

Leider neigen viele Schuldner dazu, die Post mit den Mahnungen ungeöffnet in den Papierkorb zu werfen und gar nichts zu tun, um die Stromsperre abzuwenden. Noch schlimmer ist es, wenn kriminelle Energie ins Spiel kommt und der Stromzähler manipuliert wird, was in seltenen Fällen durchaus vorkommt und immer strafrechtlich verfolgt wird.

Ist ein Stromanbieterwechsel die Lösung?

Ein Stromanbieterwechsel allein löst übrigens die Probleme nicht unbedingt, zumal alle Energie-Unternehmen über bereits vorhandene negative Schufa-Einträge bei ihren angehenden Kunden nicht amüsiert sind. Wenn das Konto wieder ausgeglichen ist, lohnt es sich aber, den Wechsel zum günstigeren Stromanbieter in Erwägung zu ziehen, insbesondere dann, wenn man sich ohnehin noch im teuren Grundversorgungstarif befindet. Ein Stromanbieterwechsel birgt das Potenzial, jährlich mehrere Hundert Euro einzusparen, wodurch die Situation des Zahlungsverzugs in Zukunft vermieden werden kann.

Schreibe einen Kommentar