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Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft geht pleite

Schon wieder eine Insolvenz eines Billigstromanbieters. Dieses Mal ist es die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft BEV, die es nach Care Energy und Flexstrom auf dem hart umkämpften Markt nicht geschafft hat. Die Stromlieferungen für 500.000 Kunden wurden eingestellt. Was passiert jetzt mit deren bereits gezahlten Abschlägen?

Hinter dem Pleite-Unternehmen mit dem äußerst seriös klingenden Namen „Bayerische Energieversorgungsgesellschaft“ mit Sitz in München steckt die Schweizer „Genie Holding AG“. Beim Münchner Amtsgericht musste nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. In der Tat suggerieren Namen und Bezeichnungen zuweilen Vertrauen, das jeder Basis entbehrt.

Dieser Fall weckt durchaus böse Erinnerungen zum Beispiel an die Insolvenzen von:

    • Deutsche Energie GmbH (DEG)
    • Care Energy
    • E:veen
    • Teldafax
    • Flexstrom

 

Ein ruinöses Geschäftsmodell

Tipps der Verbände zum richtigen StromanbieterBEV hat sich wohl die schlechten Angewohnheiten seiner insolventen Vorgänger abgeguckt: die Kombination extragünstiger Strompreise mit unerhörten Bonuszahlungen. Wie bei einem Schneeballsystem schoss dadurch die Zahl der Vertragsabschlüsse in die Höhe. Besonders aktiv scheinen hier die sogenannten „Tarifoptimierer“ gewesen zu sein. Obwohl das „Tarif-Hopping“ zwischen den günstigsten Tarifen absolut legal ist, sind es aber gerade diese „Kunden“, die den Billiganbietern am Ende den Todesstoß versetzen. Und die eigentlich treueren Kunden durchschauen zunehmend die Strategie der Billigstromanbieter, nach ein oder zwei Jahren drastisch die Preise zu erhöhen. Insofern geht die Kalkulation der Marketing-Spezialisten nicht auf, wie auch immer sie sich drehen und wenden, wenn sie die „Rechnung ohne den Wirt“ machen.

Das finanzielle Disaster zwang die BEV jedenfalls dazu, gegen Ende des Jahres 2018 die monatlichen Grundpreise zum Teil um drastische 100 Prozent zu erhöhen. In der Folge hagelte es Kündigungen.

Die Kunden fürchten um ihr Geld

Weiter oben wurde bewusst das Unwort Schneeballsystem in den Mund genommen, denn die BEV ist angesichts des Wachstums seiner Kundenzahl durchaus mit Flexstrom und Teldafax zu vergleichen. Diese Anbieter hatten ihre Kunden mit extrem günstigen Angeboten ins Verderben gelockt und finanzierten ihr laufendes Geschäft mit den eingeforderten Vorauszahlungen ihrer neuen Kunden. Man muss nicht viel von Wirtschaft verstehen, um zu erahnen, dass ein solches System irgendwann kollabieren muss.

Als Teldafax 2011 zusammenbrach, läutete diese Erfahrung zu Recht das Ende der Vorkasse-Modelle ein. Insofern hinkt der Vergleich mit der BEV etwas, was zu der Hoffnung Anlass gibt, dass in diesem Fall die Gläubiger mit einem blauen Auge davonkommen könnten, wenngleich es sehr wohl etliche Kunden geben wird, die dreistellige Vorleistungen einbüßen werden. Man darf davon ausgehen, dass auf jeden Fall die enormen, versprochenen Boni auf der Strecke bleiben werden. Auch jene Kunden, die deutlich weniger Strom verbraucht haben, als die Abschlagszahlungen zulassen würden, laufen Gefahr, die ihnen noch zustehende Energie zu verlieren.

Aber Verivox „hilft“ ja

Die ProSieben-Tochter Verivox listete die BEV weit oben in ihren Rankings und organisierte sogar gemeinsame TV-Spots. Aber im Dezember 2018 entfernte Verivox diesen Anbieter plötzlich aus dem Portal. Sehr viele BEV-Kunden hatten sich zuvor über die drastischen Preiserhöhungen und nicht gezahlte Boni beschwert, auch mit Hinweis darauf, dass es absolut keine Informationen über die geschäftliche Schieflage des Unternehmens gegeben hat. Verivox versucht nun die Wogen dadurch zu glätten, dass pro Kunde bis zu 30 Euro für eine Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale übernommen werden.

Stromanbieter mit Bedacht wählen

Wer einen Versorgungsvertrag (Strom und Gas) mit der BEV hat, kommt jetzt automatisch in den relativ teuren Grundversorgungstarif des jeweils örtlichen Versorgungsunternehmens. Angst vor einer Strom- oder Gasabschaltung muss also niemand haben. Dennoch empfehlen Verbraucherschützer, einen baldigen Wechsel des Stromanbieters oder zumindest des Tarifs ins Auge zu fassen.

Ein niedriger Preis hat seinen Preis, könnte man salopp sagen. In der Tat haben wir mit der BEV nicht die letzte Pleite eines Stromanbieters gesehen. Gerade bei den besonders billigen Anbietern ist die Gefahr einer Insolvenz erhöht. Wer also „seine Ruhe“ haben will, ist möglicherweise mit den realistischen „Mittelfeldspielern“ auf den Vergleichsportalen auf Dauer besser bedient.

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