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Die zwei Seiten der Angleichung der Stromnetz-Entgelte

Anfang Juli 2017 ging ein neues Gesetz zur bundesweiten Regelung der Angleichung der Stromnetz-Entgelte durch den Bundesrat. Die Regierungsparteien einigten sich bereits Ende Juni auf den Zeitplan für die Angleichung der Netzentgelte. Es geht dabei um die bisherige Benachteiligung der nord- und ostdeutschen Bundesländer, die unter dem Anstieg der Strompreise besonders zu leiden haben. Die geplante schrittweise, deutschlandweite Vereinheitlichung der Entgelte bedeutet konkret, dass es für manche Stromkunden günstiger wird, für andere aber auch teurer.

Der Zeitplan steht

Ab 2019 wird es damit losgehen, dass die bisher bundesweit recht unterschiedlichen Stromnetzentgelte in vier Einzelschritte bis zum Jahr 2022 einander angeglichen werden, um ab 2023 ein bundesweit einheitliches Niveau erreicht zu haben. „Nemog“ steht für Netzentgeltmodernisierungsgesetz, es befindet sich jetzt gerade in der Phase der Verabschiedung. Die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries kommentierte den Vorgang mit den Worten: „Mit bundesweiten Übertragungsnetzentgelten verringern wir regionale Kostenunterschiede und sorgen für eine bessere Verteilungsgerechtigkeit bei den Stromkosten.“ Im Zuge dessen werden wohl viele Verbraucher besonders in Nord- und Ostdeutschland von niedrigeren Strompreisen profitieren können.

Des einen Freud, des anderen Leid

StromnetzIn der Tat ist dies ein Beschluss, der sicherlich unterschiedliche Reaktionen zur Folge haben wird, immerhin betragen die Netzentgelte circa ein Viertel der Stromkosten. Insgesamt sprechen wir hierbei über ein Finanzvolumen von über 17 Milliarden Euro pro Jahr. Da in Küstennähe von Nord- und Ostdeutschland viele Ökostrom-Anlagen errichtet sind und auch weiterhin errichtet werden, führt dies unter anderem wegen der unzureichend ausgebauten Übertragungsnetze im Verein mit handwerklichen Fehlern im EEG zu höheren Strompreisen, was die meisten Menschen zurecht als ziemlichen Widerspruch empfinden. Durch die Reform soll genau dieser Effekt geglättet werden, was die Stromverbraucher im Norden und Osten entlasten wird, während die Stromkosten in West- und Süddeutschland steigen werden.

Es besteht ein umgekehrter Zusammenhang zwischen den Netzkosten und der Besiedlungsdichte: Die Menschen in den Ballungsräumen bezahlen niedrigere Netzentgelte als die Menschen in ländlichen Regionen.

So gesehen sind die Stromkunden im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen nicht amüsiert über die Gesetzesnovelle. Der Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart von NRW beklagte daher, dass die Stromkunden in seinem Bundesland jetzt sowohl für den wirklich aktiv betriebenen Netzausbau in NRW als auch für den Ausbau in anderen Bundesländern zur Kasse gebeten werden.

Dagegen sieht der Ministerpräsident Dietmar Woidke von Brandenburg (SPD) in der Reform das Ende von Ungerechtigkeit und Benachteiligung. Tatsächlich hatte sich zwischen den Netzentgelten in Ost und West eine wahrlich breite Kluft aufgetan: In den Neuen Bundesländern hat sich der Anteil für Netzentgelte auf bis zu 12 Cent pro Kilowattstunde aufgetürmt, NRW kam in der Sache zuletzt mit 5 Cent davon. Da verwundert es nicht, dass gerade die östlichen Bundesländer den Bundesrat immer wieder mit der Notwendigkeit einer Angleichung der Netzentgelte konfrontiert haben.

Überall dort, wo die Produktion erneuerbarer Energie, die durch Dezentralisierung gekennzeichnet ist, auf dem Vormarsch ist, kommt man um eine gut organisierte Koordination mit „fossilen“ Kraftwerken nicht herum, da (erneuerbare) Produktionsspitzen sowohl nach oben als auch nach unten durch die konventionelle Technik der Energieproduktion dynamisch ausgeglichen werde müssen und das macht immer wieder gezielte Eingriffe ins Stromnetz erforderlich.

Fazit

Die Kosten der Energiewende sollen über die Netzentgelte für alle Stromkunden transparent und fair verteilt werden. Gerade in Ostdeutschland wird ein großer Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet. Ebenso liefern Niedersachsen und Schleswig-Holstein viel Ökostromanteile und erfüllen so die Energiewende mit Leben. Kaum oder gar nicht betroffen von der Gesetzesänderung sind einige Rabatte auf Netzentgelte für die Industrie. Genauer gesagt: Stromintensive Betriebe werden von der EEG-Umlage zulasten des Gros der Steuerzahler befreit. Insofern empfehlen wir dem „Kunden-Normalbürger“ unbedingt einen genauen Vergleich bei seinen möglichen Stromanbietern, um eine Belastung über Gebühr für sich und seine Familie weitestgehend auszuschließen.