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Ist dies das Ende des Mieterstroms?

Im Jahre 2017 wurde das Mieterstromgesetz verabschiedet. Dies wurde nötig, weil im Zuge diverser Förderungen unter dem Schirm der Energiewende immer mehr Vermieter in Anlagentechnik investiert haben, die es ihnen ermöglicht, selbst Strom zu produzieren. Diese elektrische Energie soll direkt ohne den Umweg der Netzeinspeisung im jeweiligen Mietshaus genutzt werden, was bedeutet, dass der selbst produzierte Strom an die Mieter verkauft wird. Typischerweise geht es dabei um Photovoltaik-Anlagen (PV) auf dem Dach oder um Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das Umgehen des öffentlichen Netzes hat den Vorteil, dass hierbei das Netzentgelt entfällt, was ein Gewinn für die Mieter ist. Doch es sieht so aus, als seien genau diese Mieterstromprojekte den Politikern ein Dorn im Auge, sieht man sich den neuen Gesetzentwurf für das Energiesammelgesetz genauer an.

Mieterstrom kurz erläutert

Unter den Begriff Mieterstrom fällt jene elektrische Energie, die lokal beispielsweise mithilfe einer PV-Anlage auf dem Dach oder in einem Blockheizkraftwerk ganz in der Nähe des Wohngebäudes erzeugt wird. Meistens produzieren solche Anlagen, zumindest zeitweise, mehr Strom, als die angeschlossenen Mieter verbrauchen. Die überschüssige Energie wird dann ins Netz eingespeist und vergütet. Für die Bewohner, die den Mieterstrom bekommen, entfallen die Strompreis-Anteile:

  • Netzentgelt
  • netzseitige Umlagen
  • Stromsteuer
  • Konzessionsabgabe

Das ist in der Summe nicht unerheblich. Außerdem gibt es noch den Mieterstromzuschlag pro kWh, das ist eine zusätzliche Förderung des Mieterstroms. Insgesamt lohnt sich auf längere Sicht die Investition für den Vermieter und die Mieter genießen relativ billigen Strom, eine echte Win-win-Situation. Das infrage kommende Potenzial wird heute immerhin auf 3,8 Millionen Wohnungen geschätzt.

Doch der Mieterstrom kommt einfach nicht in Schwung

Der erhoffte Erfolg des Mieterstroms ist ausgeblieben, so die traurige Bilanz nach deutlich mehr als einem Jahr. Daher fordert ein Bündnis aus Verbänden der Energiewirtschaft, Verbraucherschutzverbänden und Zusammenschlüssen der Wohnungs- und Immobilienbranche Nachbesserungen an diesem Gesetz. Die Bundesnetzagentur weiß zu berichten, dass während der ersten zehn Monate lediglich drei Prozent des jährlichen, förderfähigen Zubaus von Mieterstromanlagen errichtet worden sind. Das hat natürlich Gründe: Die errichteten bürokratischen Hürden gegen den Start derartiger Projekte und das damit verbundene komplexe Management sind für die meisten Vermieter schier unüberwindlich. Vor diesem Hintergrund lohnt sich der überschaubare finanzielle Benefit nicht.

Das Energiesammelgesetz als Todesstoß für den Mieterstrom

Photovoltaikanlage auf dem HausdachDieser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mieterstromförderung drastisch abgesenkt werden soll. Die EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Leistungen von 40 bis 750 kW soll bis zu 20 Prozent zusammengestrichen werden. In dieser Leistungsklasse befindet sich das Gros der Mieterstromprojekte. Wenn die Einspeisevergütung an diesem Ende des Förderbalkens um 20 Prozent gekürzt wird, kommt es automatisch auch zu einer Förderkürzung bei den größeren Mieterstromprojekten, und zwar sogar bis zu 60 Prozent. Damit verpufft die Energiewende in den Städten durch einen rußigen Schornstein.

Der Bundesverband Solarwirtschaft hält dieses falsche Vorgehen für einen „Anschlag gegen die Energiewende“. Vor allem kritisiert der Verband die extrem kurze Vorwarnzeit, denn schon zum 1. Januar 2019 soll das Gesetz in Kraft treten. Allein, so kann es mit dem Kohleausstieg nichts werden. Die Kürzung der Ökostromförderung ist nun mal kein probates Mittel, um die Energiewende aufs richtige Gleis zu stellen, diesen einfachen Zusammenhang sollten sogar Politiker begreifen können.

Auch der Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft Carsten Körnig moniert, dass so der Ausstieg aus der Kohleverbrennung und die Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien nicht umsetzbar sind. Von den vorgesehenen Kürzungen werden nämlich circa 50 Prozent der jährlichen, neu installierten Photovoltaik-Leistung betroffen sein. Ausgerechnet die Zunahme der Anlagen in der benannten Kategorie zwischen 40 und 750 kW hat sich während der vergangenen Monate hoffnungsfroh entwickelt. Zum ersten Mal seit fünf Jahren kann im Jahre 2018 das durch die Bundesregierung gesetzte Zubau-Ziel von 2,5 Gigawatt erreicht werden. Zwar reicht dies noch lange nicht aus, um sich den Klimazielen annähern zu können, aber ein politisch gewolltes Torpedieren aller bisherigen Bemühungen beschleunigt nur den Klimawandel.

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