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Was Sie über die Umstellung auf H-Gas wissen sollten

Ab Ende des Jahres 2018 wird das H-Gas bundesweit in mehreren Phasen eingeführt. Aber was ist H-Gas? Es zeichnet sich durch eine höhere Energiedichte als beispielsweise beim L-Gas aus. Dies hat aber technische Auswirkungen auf die meisten gebräuchlichen Brennerdüsen. Das Gros der Gasherde, Heizungen oder Warmwasserbereiter muss nun umgerüstet werden. Die gute Nachricht: Neuanschaffungen sind nicht immer nötig. Finanziert werden die Umrüstungen über die Netzentgelte, also durch die Gemeinschaft aller Gaskunden. Am Zuge sind jetzt die Netzbetreiber, die in der Sache auf alle Gaskunden zukommen werden.

L-Gas wird auf H-Gas umgestellt

Gaspreise vergleichenWer bislang mit Erdgas der Güte L, was für „low calorific gas“ steht, beliefert worden ist, wird demnächst „high calorific gas“ erhalten. In einigen deutschen Regionen haben die Umstellungen bereits begonnen. L-Gas war und ist besonders in den nordwestlichen Regionen Deutschlands verbreitet, weil es vornehmlich aus den Niederlanden eingeführt oder in Norddeutschland gefördert wird. H-Gas, das im größeren Rest Deutschlands üblich ist, wird dagegen aus Russland, Norwegen und teilweise auch aus den Niederlanden importiert.

Beide Gas-Arten durchströmen voneinander getrennte Netze. Weil H-Gas den höheren Methangehalt aufweist, wird bei dessen Verbrennung deutlich mehr Energie freigesetzt. Es wird heißer, in der Folge erzielt der Verbraucher das gleiche Heizergebnis mit einer etwas geringeren Gasmenge. Da trifft es sich gut für die Gaslieferanten, dass die Abrechnungen auf den gleichbleibenden Kilowattstunden und eben nicht auf den verminderten Kubikmetern Gas basieren.

Betroffen von der sogenannten Marktraumumstellung sind Verbraucher in diesen Bundesländern:

  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

In allen anderen Bundesländern findet schon seit langer Zeit eine Versorgung mit H-Gas statt.

Ablauf der Umstellung

Zunächst informieren die zuständigen Netzbetreiber ihre davon betroffenen Kunden, die in diesem Moment nicht weiter aktiv werden müssen. Wenn die Sache dann in einem Haushalt konkret wird, meldet sich der Netzbetreiber im Vorfeld erneut. Die Umstellung von L- auf H-Gas erfolgt in drei Schritten. Zu diesem Zweck muss der örtliche Gasnetzbetreiber ein sogenanntes „Gasbüro“ installieren, der unter anderem für die Beantwortung von Kundenfragen zuständig ist.

Schritt I

Um alle Gasgeräte in einem Haushalt zu erfassen, wird ein Besuchstermin mit spezialisierten Mitarbeitern, die für das Gasbüro unterwegs sind, vereinbart. Dies passiert meistens schon zwölf Monate vor der eigentlichen Umstellung.

Schritt II

Für die technische Umrüstung der Geräte, die durch geschulte Fachleute erfolgt, wird ein zweiter Termin vereinbart. In den häufigsten Fällen werden die Brennerdüsen ersetzt und exakt eingestellt. Die Installateure haben alle erforderlichen Werkzeuge und Ersatzteile dabei.

Schritt III

In jedem zehnten Haushalt wird stichprobenartig eine Qualitätskontrolle hinsichtlich der Umrüstung durchgeführt. Erst danach erfolgt zu einem festgelegten Stichtag innerhalb eines begrenzten Umstellbezirks die Umstellung auf H-Gas.

Betroffene Gasgeräte und Kosten für den Kunden

Die Modifizierung der Gasgeräte erfolgt in aller Regel kostenlos für die Kunden. Eine Rechnungsstellung durch die beauftragten Monteure ist nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Kosten werden durch die Netzbetreiber über die Netzentgelte deutschlandweit auf alle Gaskunden umgelegt. Das gesamte Prozedere der Gasumstellung erstreckt sich über den sehr langen Zeitraum von 16 Jahren (2015 – 2030). Daher ist davon auszugehen, dass die Gaskunden dies monetär kaum spüren werden.

Jedes Gasgerät, das noch eine gültige Betriebserlaubnis hat und umrüstungsfähig ist, bleibt den Kunden erhalten. Geräte, auf die dies nicht mehr zutrifft, müssen aus Sicherheitsgründen erneuert werden. Davon betroffen können diese Gerätetypen sein:

  • Gasdurchlauferhitzer
  • Gasheizkessel
  • Gasherde
  • Gaskamine
  • Gasöfen
  • Gasthermen

Für Autos, die mit Erdgas fahren, ist keine Umrüstung vorgesehen.

Wenn schließlich das eine oder andere Gerät neu gekauft werden muss, können die Verbraucher auf der Grundlage von § 19a EnWG bei ihrem Netzbetreiber einen Zuschuss von 100 Euro beantragen. Darüber hinaus gibt es Gasgerätekostenerstattungsverordnung, die einen zusätzlichen Zuschuss für Heizgeräte vorsieht. Hier sind bis zu 500 Euro realisierbar. Allerdings gibt es für Geräte, die ein Alter von 25 Jahren überschreiten, keine finanzielle Unterstützung. Der Ansprechpartner in Sachen Zuschuss ist ebenfalls der Netzbetreiber beziehungsweise dessen Gasbüro. Wer sich im Zuge der Gasumstellung für eine Neuanschaffung entscheidet, die eine Umrüstung obsolet macht, kann ebenfalls den 100-Euro-Zuschuss pro Gerät beantragen.

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